Verfassung

Die Übersicht

Verfassung der "Union freier Ritter"

Als Mitglied der "Union freier Ritter", ab jetzt als "UfR" abgekürzt, erkenne ich alle in der Verfassung festgelegten Punkte an und werde mich nach ihnen richten.
Es gibt 3 Grundsätze, auf denen die Union basiert:

  • Die UfR ist ein Zusammenschluss freier unabhängiger Ritter.
  • Alle Mitglieder in der UfR sind gleich.
  • Die Mitglieder der UfR behalten eine größtmögliche Unabhängigkeit

Das höchste Organ ist die RITTERVERSAMMLUNG, in der jeder Ritter vertreten ist.

Der Ritterversammlung wird geleitet durch den KANZLER. Er ist als „Primus inter Pares“ mit besonderen Rechten und Pflichten ausgestattet.

Für den militärischen Sektor werden 2 FELDHERREN aus der Ritterversammlung erwählt, die ebenfalls besondere Rechte und Pflichten besitzen.

Der BEITRITT (>Kapitel Beitritt) erfolgt durch einen Treueschwur auf die Verfassung. Sollte man gegen diesen verstoßen, muss man mit Strafen und im schlimmsten Fall mit dem Ausschluss aus der Union rechnen.

Die Ritterversammlung

Alle Mitglieder der UfR bilden zusammen die Ritterversammlung. Sie ist das höchste Organ der UfR. Alle wichtigen und weitreichenden Entscheidungen, die die ganze UfR betreffen müssen von ihr entschieden werden. Eine Abstimmung wird durch den Kanzler proklamiert oder kann durch einen Antrag, der von 1/3 der Mitglieder unterstützt wird herbeigeführt werden.
Prinzipiell ist eine Abstimmung immer nötig bei:

  • Erklärung des Krieges
  • Ausschluss eines Mitgliedes

Die Ritterversammlung tritt auch regelmäßig, einmal im Monat zusammen (ooc: im Chat). Hier wird über die allgemeine Lage diskutiert, Vorschläge an Feldherren und Kanzler können hier geäußert werden. Die Zusammenkunft muss rechtzeitig angekündigt werden, es soll darauf geachtet werden, dass die größtmögliche Anzahl der Ritter daran teilnehmen kann und sie sollte auch an wechselnden Terminen stattfinden, um jedem Ritter zumindest gelegentlich die Teilnahme zu ermöglichen.

Der Kanzler

1. Allgemeines:

Der Kanzler ist das formelle Oberhaupt der UfR. Er vertritt die UfR als Gesamtheit nach außen. Er allein hat das Recht, im Namen der UfR Verträge zu unterzeichnen und Kriege zu erklären. Als Vertreter der Ritterversammlung trägt er die Verantwortung für die Einsatz und Leistungsfähigkeit der UfR.

2. Die Wahl:

Der Kanzler wird von der Ritterversammlung gewählt. Die absolute Mehrheit ist notwendig. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht haben, wird zwischen den 2 Rittern mit der höchsten Stimmenanzahl eine Stichwahl durchgeführt. Der Kanzler wird auf 6 Monate gewählt. 2 Wochen vor dem Ende der Amtszeit wird offiziell vom Kanzler die neue Wahl ausgeschrieben, eine Woche vor der Wahl ist die letzte Möglichkeit einer Bewerbung. Vom bisherigen Kanzler wird ein Wahlleiter ernannt, dem mindestens 50% der Mitglieder das Vertrauen aussprechen müssen. Bei diesem gehen auch alle Kandidaturen ein, die bis zur Verkündigung (1 Woche vor der Wahl) streng vertraulich behandelt werden. Der Kanzlerwahl kann jederzeit durch ein Misstrauensvotum herbeigeführt werden, dass von mehr als 50 % der Mitglieder unterstützt wird. Der Wahlvorgang wird dann verkürzt, bereits nach 24h werden die Kandidaten ernannt, der folgende Wahlkampf auf 48 h verkürzt. Nach erfolgreichem Misstrauensvotum verliert der Kanzler sofort seine Befugnisse, in den 72 h bis der neue Kanzler gekürt wird, wird die UfR durch einen der Feldherren, der per Losentscheid bestimmt wird, geführt.

3. Aufgaben:

Der Kanzler ist oberster Hüter der Prinzipien der UfR und sollte stets nach diesen Handeln. Er trägt die Verantwortung für das Wohl und Bestehen der UfR. Er allein vertritt als Person die Ritterversammlung nach innen und außen. Er trägt alle ihre Reche und Pflichten.

Auf einige sei hier besonders eingegangen:

  • Er muss immer als Ansprechpartner für jedes Mitglied der UfR zur Verfügung stehen.
  • Er ist Ansprechpartner für alle Reiche die nicht in der UfR sind, für Dinge, die die UfR betreffen.
  • Die reibungslose Abwicklung des Handels intern und extern.
  • Als Oberhaupt der UfR unterstehen ihm die Feldherren und somit indirekt der militärische Bereich. Hier übt er in erster Linie eine Kontrollfunktion aus. Im Kriegsfall hat er das Recht der letzten Entscheidung (auch wenn er dieses, in der Regel, den Fachleuten (Feldherren) überlassen sollte).
  • Er ist verantwortlich für den Fortbestand der UfR, damit für die Abwehr von äußeren und inneren Feinden, Aufnahme von neuen Mitgliedern
  • Stets versuchen, den Ruhm der UfR zu mehren und ihren Ruf zu verbessern

Um eine reibungslose Umsetzung dieser Ziele zu ermöglichen, hat der Kanzler das Recht, einige Gebiete an Minister weiterzugeben. Diese Minister sind nur dem Kanzler gegenüber verantwortlich und werden nicht gewählt. Für alle Taten der Minister, trägt der Kanzler die Verantwortung. Die Minister haben zwar keine der Rechte des Kanzlers, aber in ihrem Ressort handeln sie direkt in seinem Auftrag. Daher ist ihnen folge zu leisten. Die Anzahl der Ressorts und deren Aufgabenbereich bestimmt allein der Kanzler, dieser ist den Mitgliedern aber Offenzulegen.

4. Abwesenheit:

Sollte der Kanzler für einen längeren Zeitraum (ab 4 Tage) sein Amt wegen Abwesenheit nicht ausführen, so kann er einen Vertreter ernennen. Dieser nimmt die Pflichten des Kanzlers war – Art und Umfang seiner Befugnisse legt der Kanzler vorher fest. Die Vertretung trägt dann für diesen Zeitraum den Titel „Sekretär des Kanzlers“

Die Feldherren

1. Allgemeines:

Es gibt 2 Feldherren. Einen Feldherren des Westens und eines des Ostens. Jedem Feldherren wird ja nach augenblicklicher geographischer Lage, eine möglichst gleich große Anzahl von Reichen zugeordnet. Es ist erwünschenswert, dass sich das Reich des Feldherren in dem von ihm verwalteten Sektor befindet, aber keine Pflicht.

Der Feldherr hat eine Reihe von Aufgaben (die unter 3. beschrieben werden). Es ist die Pflicht eines jeden Ritters den Feldherren bei diesen durch seine Mitarbeit zu unterstützen!

2. Die Wahl:

Die Feldherren werden vom Kanzler ernannt, nachdem diese vorher in einer Wahl die absolute Mehrheit errungen haben. Sollte im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit erreicht haben, wird zwischen den 2 Rittern mit der höchsten Stimmenanzahl eine Stichwahl durchgeführt. Der Feldherr wird auf 6 Monate gewählt. 2 Wochen vor dem Ende der Amtszeit wird offiziell vom Kanzler die neue Wahl ausgeschrieben, eine Woche vor der Wahl ist die letzte Möglichkeit einer Bewerbung. Man kann nur für einen der Feldherrenposten kandidieren, also entweder Ost oder West.

3. Aufgaben:

  • Koordination und Sicherstellung eines starken Heeres.
    Um dies zu gewährleisten hat der Feldherr das Recht, für seinen Bereich eine Grundtruppenstärke festzulegen. Diese wird in Anzahl von Katapulten und Elitereitern, sowie Rohstoffen, die zur Herstellung dieser benötigt werden, gemessen. Die Grundtruppenstärke sollte sich an der Anzahl der in seinem Bereich liegenden Reiche, sowie an deren momentane Stärke orientieren. Wie diese dann auf die einzelnen Reiche verteilt wird, ist dem Feldherren freigestellt, aber kein Reich sollte über seine Möglichkeiten belastet werden (auch wenn es z.B. eine sehr strategische Lage besitzt). Die Grundtruppenstärke ein Wert, der in einem Konfliktfall innerhalb von 24 h (also einmal ZAT) für die UfR einsatzbereit sein muss – also ein Art stehendes Heer.
    Es ist extrem wichtig, dass der Feldherr in engsten Kontakt zu allen seinen Leuten steht, sich über die augenblickliche Lage, Stärke und Standort der Truppen informiert. Der Feldherr muss in seine Überlegungen auch die ständige Entwicklung der einzelnen Reiche berücksichtigen, gerade ein Reich zu Beginn seiner Laufbahn nimmt anfangs sehr schnell an Stellenwert zu, was berücksichtigt werden muss. Der Feldherr hat auch eine Kontrollfunktion. Stellt er ein inaktives Reich fest, so muss dieses sofort an den Kanzler gemeldet werden, das gleiche gilt für Ritter, die sich nicht kooperativ zeigen. Der Feldherr sollte immer als Ansprechpartner bei allen militärischen Fragen zur Verfügung stehen. Auf die Wünsche des einzelnen sollte er, soweit es sich mit Gemeinwohl verbinden lässt, Rücksicht nehmen.
  • Bericht des Feldherren.
    Der Feldherr muss einmal im Monat einen Lagebericht erstellen, in der er grob folgendes angibt:
    • Augenblickliche Armeestärke seines Sektors
    • Standort der wichtigsten Einheiten
    • Weiterentwicklung im letzten Monat
    • Planungen für den nächsten Monat
    Dieser ist an den Kanzler zu übermitteln, der diesen Überprüft. Nach der Überprüfung, ist der Bericht in der Ritterversammlung zu veröffentlichen.
  • Kriegsfall.
    Im Kriegsfall ist der Feldherr für die Mobilisierung weiterer Truppen verantwortlich. Bereits im Frieden sollte er einen Plan ausarbeiten, wie die Grundtruppenstärke in möglichst kurzer Zeit erhöht werden kann. Es sollte eine gute Mischung des Heeres aus Artillerie und Kavallerie gefunden werden, damit sowohl der Fall eines Angriffs, auch des eines Verteidigungskrieges entsprechend reagiert werden kann.
    Im eigentlichen Krieg ist der Feldherr der von ihm Koordinierten Truppen verantwortlich, d.h. er gibt klare Anordnungen an seine Leute, wo und wann welche Armeeeinheit was machen soll. Dieses geschieht per RB-Mail und nicht im Forum! Dort wird nur über die allgemeine Strategie gesprochen. Sollte der einzelne Spieler aus Zeitgründen nicht in der Lage sein, diese Anordnungen auszuführen, dann ist er dafür verantwortlich, dass er sein Passwort der Person seines Vertrauens übergibt, der diese durchführt. Ein feiges Nichteintreten für die UfR in Krisenzeiten wird hart bestraft!